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Einbringung eines Betriebes eines Radiologen
•Einbringung eines Betriebes eines Radiologen
Die Einbringung eines freiberuflichen Betriebes fällt auch dann unter Art. III, wenn die Berechtigung der übernehmenden Kapitalgesellschaft zur Führung des freiberuflichen Betriebes zeitnah zum Abschluß des Einbringungsvertrages und zur Anmeldung der Einbringung zur Eintragung in das Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt erfolgt. Die Tatsache, daß alle einzelbetrieblichen Aktivitäten des Einbringenden nach dem Einbringungsstichtag nach § 18 UmgrStG rückwirkend der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden, ist nur abgabenrechtlich zu sehen. Die zur Zeit der tatsächlichen Überführung des Betriebes gegebene Berechtigung der Kapitalgesellschaft sichert somit den Übergang, der durch eine steuerliche Fiktion keine negative Beurteilung auszulösen vermag. (