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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite S 615

Bezüge von Lehrbeauftragten sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Verordnung des BMF über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, BGBl. II 287/1997

§ 1. Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988.

§ 2. Die Verordnung ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden.

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