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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite 109

Liebhaberei: Eigentumswohnungen

Der Erwerb und die Vermietung einer Eigentumswohnung ist nicht deshalb als Liebhaberei zu behandeln, weil ein Gesamtüberschuß erst nach mehr als zwölf Jahren zu erwarten ist - (§ 2 Abs. 3 Z 6 EStG 1972 und Liebhabereiverordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk., ; , 92/14/0231)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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