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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite 125

Änderung der Liebhabereiverordnung und Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung

Mag. Dr. Thomas Keppert

Im BMF wird - wie berichtet - an einer Novelle zur Liebhabereiverordnung sowie an neuen Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung gearbeitet. Die geplanten Änderungen wurden durch die jüngste Rechtsprechung des VwGH zur Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung initiiert. Die wesentlichen Neuerungen konzentrieren sich deshalb auch auf die Neuorientierung der Liebhabereibeurteilung in diesem Bereich. Folgende Neuerungen sind - nach derzeitigem Stand - vorgesehen:

• Die große Vermietung (Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung) wird ab Inkrafttreten der Novelle eingeschränkt. Einerseits wird der bisherige Kalkulationszeitraum von 35 Jahren, in denen ein Gesamtgewinn erzielt werden muß, auf einen sogenannten absehbaren Zeitraum von 25 Jahren verkürzt. Andererseits wird die große Vermietung dadurch eingeschränkt, daß künftig neue Vermietungen von Eigenheimen (bis zu zwei Wohneinheiten), Eigentumswohnungen oder Wohnungen im Miteigentum mit qualifizierten Nutzungsrechten in keinem Fall (somit unabhängig von der Anzahl der Objekte) als große Vermietung angesehen werden wird. Bisherige Einstufungen als große Vermietung bleiben aber von der künftigen Neuqualifizierung unberührt.

• Die kleine Ver...

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