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Erwerb von Schottergruben
• Beim Erwerb von ausgearbeiteten Schottergruben für Zwecke einer Bauschuttdeponie kann der Kaufpreis nicht in einen Bodenpreis und in einen Preis für den Deponieraum geteilt und für letzteren ein Investitionsfreibetrag beansprucht werden - (§ 10 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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