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Die Zuständigkeit des EuGH für Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 177 EGV im Bilanzsteuerrecht
(SWK) - In zwei aktuellen Urteilen hat der EuGH seine Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung einer Norm des nationalen Rechts auch in solchen Fällen bejaht, in denen Gemeinschaftsrecht nicht kraft eines Aktes eines Gemeinschaftsorgans wirkt, sondern durch eine nationale Norm für anwendbar erklärt wird. Der EuGH erachtet sich somit für Auslegungsfragen auch dann zuständig, wenn das Gemeinschaftsrecht durch den nationalen Gesetzgeber über den von den Gemeinschaftsorganen intendierten Anwendungsbereich hinaus erweitert wird. Univ.-Ass. MMag. Josef Schuch führt die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechung in der Oktober-Ausgabe der SWI vor Augen. Er geht dabei insbesondere auf die Auswirkungen auf die Vorlagebefugnis im Bilanzsteuerrecht ein.