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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite T 125

Neuerliche Änderung im Bereich der Mietzinsreserven

Mag. Dr. Thomas Keppert

Im BMF wird derzeit eine neuerliche gesetzliche Änderung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung diskutiert. Durch die mit in Kraft getretene Mietrechtsgesetznovelle wurde - als Ausgleich zur Abschaffung der steuerlichen Mietzinsrücklagen (§ 11 und § 28 Abs. 5 EStG) durch das StruktAnpG 1996 - eine Kürzung der verrechnungspflichtigen Mietzinsreserve gemäß § 20 MRG um 40% normiert. Von seiten der Mieterschützer und der Arbeiterkammer wird seit der Gesetzwerdung gegen diese Bestimmung Sturm gelaufen, da diese Kürzung der Mietzinsreserven zu einer empfindlichen Erhöhung der Hauptmietzinse in denjenigen Objekten führt, in denen ein Mietzinserhöhungsverfahren nach § 18 MRG durchgeführt wird. Ursächliche Motivation für die derzeitigen Aktivitäten im BMF ist ein Entschließungsantrag des Parlaments, der im Zuge der Gesetzwerdung der MRG-Novelle beschlossen wurde und in dem die Bundesminister für Finanzen und Justiz aufgefordert wurden, bis Jahresende 1997 eine akkordierte steuer- und mietrechtliche Regelung zu erarbeiten, die einen dauernden Entzug von Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung von Miethäusern verhindert. Im BMF werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert.

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