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Künftige Vermeidung von Massenbeschwerden
Das Bundeskanzleramt hat auf den von den Arbeitsgruppen Verfassungs- und Verfahrensrecht des Fachsenats ausgearbeiteten legistischen Vorschlag zur Vermeidung künftiger Massenverfahren vor dem VfGH begrüßenswert rasch reagiert. Der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist bereits am ein Entwurf zur Ergänzung des VfGG zugegangen, der im wesentlichen auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppen beruht. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist zu weiteren Besprechungen eingeladen worden.