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Abgabenänderungsgesetze im Herbst 1997
Neben den bereits in den Fachmedien publizierten Novellen zum GebG und zur BAO (SWK-Heft 25/1997, Seite T 102 ff.) sind weitere Novellen zum EStG (siehe auch SWK-Heft 28/1997, Seite T 115) und UStG vorgesehen. Die vorerst anstehenden Änderungen im Bereich des EStG sind:
• Freibetragsbescheide gemäß § 63 EStG werden für Topf-Sonderausgaben auch für 1998 sistiert (zwischenzeitlich ergangene Freibetragsbescheide für 1998 werden ihre Geltung verlieren).
• Beim Bausparen gemäß § 108 EStG erfolgt eine Reduktion der Bemessungsgrundlage von 12.000 S auf 11.400 S sowie eine Verminderung der Pauschalerstattung auf 4,5% der geleisteten Prämie.
• Die pauschale 5%ige Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen (§ 121 Abs. 3 Z 4 EStG), die derzeit bis 1998 befristet ist, wird auf 1999 ausgedehnt. Die Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Vorauszahlungsfestsetzungen läuft - wie schon im StruktAnpG 1996 vorgesehen (§ 121 Abs. 3 Z 1 EStG) - mit 1998 aus.
Im Bereich des UStG werden die Folgen des Armbrecht-Urteiles des EuGH dadurch beseitigt, daß der Eigenverbrauch von Grundstücken unecht steuerbefreit wird. Bei Umsätzen von Kreditkartenunternehmen soll eine Option zur Steuerpflicht eingeführt werden.