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Verkehrsabsetzbetrag
Verkehrsabsetzbetrag (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Auch wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel infolge des Transportes mehrerer Musikinstrumente etc. nicht möglich und der Steuerpflichtige daher auf die Verwendung des eigenen PKW angewiesen ist, können die Kosten nicht mit dem amtlichen Kilometergeld, sondern nur mit dem Verkehrsabsetzbetrag angesetzt werden. (LS 8 in FJ 1996, 15)