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SWK 7, 1. März 1996, Seite E 6

Übertragung von Know-how: Aufgabegewinn?

Übertragung von Know-how: Aufgabegewinn? (§ 24 EStG)

Überträgt ein Freiberufler (Ingenieur) sein technisches Spezialwissen und seine Berufserfahrungen entgeltlich auf seinen einzigen Kunden, so stellt dies auch dann keine Betriebsveräußerung oder Aufgabe dar, wenn er unheilbar erkrankt ist und sein Wissen aus diesem Grunde weitergibt. Das Entgelt ist laufende Betriebseinnahme. (BFH , XI R 86/94, in BB 1996, 35)

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Anmerkung: Begründet wird die Entscheidung vor allem damit, daß sich der Freiberufler trotz der entgeltlichen Übertragung an einen Klienten seines Spezialwissens anderen Auftraggebern gegenüber jederzeit bedienen hätte können; er hatte sich infolge der Wissensübertragung nur weiterer Aufträge von dem einen Klienten begeben.

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