Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wechselseitige Wohnungsvermietung kein Mißbrauch
Wechselseitige Wohnungsvermietung kein Mißbrauch (§ 28 EStG)
Die Übertragung des Eigentums an der von der Mutter bewohnten Eigentumswohnung an den Sohn (der in der 2. Wohnung, welcher weiterhin der Mutter gehört, in Miete wohnt) mit Abschluß eines Mietvertrages stellt keinen Mißbrauch dar. Denn den Steuerpflichtigen steht es grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß sich eine geringere Steuerbelastung ergibt. Die Aufteilung eines Wohnhauses in zwei Eigentumswohnungen und die Übertragung der von der Mutter genutzten Wohnung an den Sohn stellt keinen Mißbrauch dar, denn es stand der Mutter frei, über ihr Eigentum zu verfügen. Anders könnte der Sachverhalt nur beurteilt werden, wenn die Mutter über kein eigenes Einkommen zur Zahlung der Miete verfügt hätte und damit der Sohn im Rahmen seiner Unterhaltspflicht für die Miete aufkommen müßte. (BFH , IX R 54/93 in BB 1996, 203)