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Arbeitszimmer im Ehegattenhaus
Arbeitszimmer im Ehegattenhaus (§ 4 Abs. 4 EStG)
Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehegatten und haben beide Ehegatten das Gebäude jeweils zur Hälfte finanziert, dann kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA beanspruchen. In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehegattin gewährtes Nutzungsentgelt liegen. (BFH , IV R 60/92 in BB 1996, 139)