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Schätzung bei Taxi
Schätzung bei Taxi (§ 184 BAO)
Wird keine Umsatzsteuererklärung eingebracht, dann ist eine Schätzung durch Hochrechnung der durch Voranmeldung erklärten Einnahmen von Jänner bis Juni zulässig. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, daß jemand höhere Voranmeldungen einreicht, um eine möglichst hohe Steuerbelastung zu erwirken (LS 79 in FJ 1995, 277).