Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1996, Seite 005

Entnahme eines Grundstückes aus Gesamthandvermögen

Entnahme eines Grundstückes aus Gesamthandvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG)

Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, daß es Eigentum nur eines Gesellschafters wird, so wird der Entnahmegewinn allen Gesellschaftern zugerechnet, falls die stillen Reserven dem begünstigten Gesellschafter geschenkt worden sind. (BFH , IV R 39/94 in BB 1996, 192)

Daten werden geladen...