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Kautionsleasing
Kautionsleasing (§ 2 EStG)
Nach Ansicht von Peter Quantschnigg kommt dem Erkenntnis des , keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Bei einem bloßen Ordinationsgebäude kann keinesfalls von einem Spezialleasing ausgegangen werden, weil dieses Gebäude ohne Zweifel leicht anders verwertet werden könnte. (RdW 1996, 29)