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Keine Vorsteuer bei Errichtung einer Garage
Keine Vorsteuer bei Errichtung einer Garage (§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG)
Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ führen nicht zum Vorsteuerabzug. Zum Betrieb eines KFZ gehört auch die Garagierung in eigenen oder fremden Garagen. Damit steht für die Errichtung einer Garage kein Vorsteuerabzug zu. (RME 2 in ÖStZ 1996, 40)