Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1996, Seite 007

Anschaffung zwecks sofortiger Weiterlieferung

Anschaffung zwecks sofortiger Weiterlieferung (§ 1 Abs. 1 UStG)

Wenn ein Unternehmer unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er als Unternehmer seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten und für sein Unternehmen objektiv nützlichen Gegenstand (Kraftfahrzeug) sogleich weiterliefert und darüber mit gesonderten Steuerausweis abrechnet, behandelt er den Gegenstand als "für sein Unternehmen" bezogen. (BFH , V R 44/94 in BB 1996, 36)

Daten werden geladen...