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Eigenkapitalersatz: Keine Anwendung auf Nichtgesellschafter
Generelle Ausdehnung des Kapitalersatzgedankens auf dritte Kreditgeber ausgeschlossen
Lehner hat in einem jüngst erschienenen Aufsatzberichtet, daß der Oberste Gerichtshof auch von Nichtgesellschaftern – etwa von der Hausbank – gewährte Darlehen dem Kapitalersatzrecht unterworfen habe. Diese Nachricht hat in der Praxis einigen Staub aufgewirbelt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Fehlalarm: Der OGH hat keine derartige Aussage getroffen, und er wird dies auch künftig nicht tun.
1. Bisherige Auffassung: Beschränkung auf Gesellschafter
Darlehen, die an eine GmbH gewährt werden, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dem Kapitalersatzrecht unterliegen; für den Darlehensgeber bedeutet das, daß seine Gläubigerrechte in der Krise der GmbH erheblichen Beschränkungen unterliegen (insbesondere Rückzahlungssperre bei Unterbilanz, keine Gläubigerstellung im Konkurs, Nichtgeltendmachung von Sicherheiten aus dem Vermögen der GmbH). Zumindest bisher galt als gesichert, daß nur solche Darlehen kapitalersetzend sein können, die von einem Gesellschafter oder zumindest von einer Person stammen, deren Stellung jener eines Gesellschafters vergleichbar ist (einschlägig können z. B. sein: verbundene Unternehmen, atypisch stille Gesellschafter sowie atypische Pfandgläubiger)...