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SWK 7, 1. März 1996, Seite 010

Verfahren: Beweiswürdigung

Ein Steuerpflichtiger, der behauptet, er sei

atypischer stiller Gesellschafter einer KG, muß dies auf Verlangen der Abgabenbehörde nachweisen – (§ 92 Abs. 1 lit. b BAO)

"Es entspricht nämlich durchaus den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung, daß eine Urkunde, mit der eine Gesellschaftsbeteiligung im Wert von 1,65 Mio. S dargetan werden soll, die Unterschriften der Vertragspartner aufweist oder daß bei einem mündlichen Abschluß eines solchen Vertrages auf sonstige Weise ein geeigneter Nachweis geschaffen wird. Kann wie hier nicht einmal der Einzahlungsbeleg über die Einlage beigebracht werden – die Einzahlungsbestätigung der KG ersetzt diesen nur unvollkommen –, so kann es nicht als unschlüssig gewertet werden, daß die belangte Behörde das vom Beschwerdeführer behauptete Gesellschaftsverhältnis als nur aus abgabenrechtlichen Gründen vorgetäuscht angesehen hat." (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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