UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 126 Umfang der Vertretungsmacht
Literatur
Wilhelm, Der Vollmachtsmißbrauch im Zivil- Handels- und Gesellschaftsrecht, JBl 1985, 449; Auer, Missbrauch der Vertretungsmacht im Handels- und Gesellschaftsrecht, GesRZ 2000, 138; P. Bydlinski, Der sogenannte „Missbrauch“ unbeschränkter Vertretungsmacht, in FS F. Bydlinski (2002) 39; Hofmann, Der Missbrauch von Formalvollmachten, Wiener Diss 2006.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Umfang der Vertretungsbefugnis | ||
A. | Umfasste Geschäfte | ||
B. | Nicht umfasste Geschäfte | ||
C. | Beschränkungen | ||
D. | Beschränkung auf Zweigniederlassung (Abs 3) | ||
II. | Missbrauch der Vertretungsmacht | ||
A. | Fragestellung | ||
B. | Judikatur | ||
C. | Lehre |
I. Umfang der Vertretungsbefugnis
A. Umfasste Geschäfte
1
Die organschaftl Vertretungsbefugnis umfasst grds jedes erdenkliche Rechtsgeschäft der Ges einschließlich Veräußerung v Liegenschaften. Eine Einschränkung auf Geschäfte, die der Betrieb eines Unt mit sich bringt, ist nicht vorgesehen. Die Vertretungsbefugnis erfasst daher zB auch Schenkungen, Dereliktionen, Bürgschaften für Privatkredite v Gftern usw. Auch die Vertretung ggü Gftern ist umfasst, soweit kein Grundlagengeschäft vorliegt (folgende Rz). Die Regelung gilt nicht nur im privatrechtl Bereich, ...