Freie Tage bei Übersiedlung?
(H.T.) - Nimmt der Arbeitnehmer einen Wohnungswechsel vor, so sieht das Gesetz keine besondere Regelung vor, inwieweit hiefür Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes zu gewähren ist. Derartige Regelungen finden sich in den jeweiligen Kollektivverträgen. Es empfiehlt sich daher, in solchen Fällen den jeweiligen betreffenden Kollektivvertrag heranzuziehen. So heißt es zum Beispiel im Kollektivvertrag für Handelsangestellte Österreichs unter Punkt X. Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung:
Aufsatz von Dr. Hans Trattner, ASoK 9/1998, 307