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ASoK 9, September 1998, Seite 320

Frauenquoten wieder vor dem EuGH

Frauenquoten wieder vor dem EuGH

Sowohl das VG Gelsenkirchen als auch der Staatsgerichtshof des Landes Hessen haben die Frauenquoten erneut zum Anlaß zweier Vorlagen an den EuGH genommen. Sachs (RdA 1998, 129) stellt die Grundlagen dar, die sich für diese beiden Fälle aus dem Kalanke-Urteil ergeben, und zeigt die bis zum Marschall-Urteil aufgrund der bisherigen Judikatur begründeten Erwartungen auf. Diese Erwartungen konfrontiert er sodann mit den Aussagen des Marschall-Urteils, um damit die Unstimmigkeit dieser Wendung der Judikatur aufzuzeigen. Abschließend hält er fest, daß der EuGH mit seinem Marschall-Urteil zwar von der klaren Linie der Kalanke-Entscheidung abgewichen ist, indem er Beförderungsentscheidungen allein aufgrund des Geschlechts zuläßt, daß er aber zugleich den Anwendungsbereich entsprechender Regelungen auf ein Minimum reduziert hat.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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