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Aneinanderreihung von Arbeitsverhältnissen
Zulässigkeitsgrenzen von Kettendienstverträgen
Die mehrfache Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse zu einem/einer Arbeitgeber/in ist von der Judikaturnicht erwünscht. Begründet wird die vereinzelt kritisierteAblehnung mit der Möglichkeit der Umgehung der den Beschäftigten zustehenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. Rechtsfolge ist die Nichtigkeit der Befristung.Den vollständigen arbeitsrechtlichen Mindeststandard genießt nur der/die Arbeitnehmer/in, deshalb muß vorderhand abgeklärt werden, ob es sich bei den aneinandergereihten Verträgen um Arbeitsverträgehandelt, oder ob nicht freie Arbeitsverträge bzw. überhaupt Werkverträge abgeschlossen wurden. Letztere dürfen nämlich aufgrund des geringer ausgeprägten Maßes an persönlicher Abhängigkeit ohne weitere Einschränkung immer wieder befristet und aneinandergereiht werden. Keine Bedenken gegen die Aneinanderreihung gibt es auch für den/die aus demselben Grund minder schutzbedürftige/n leitende/n Angestellte/n.
Grundsätzlich werden unmittelbar aneinandergereihte befristete Arbeitsverträge näher zu untersuchen sein, aber auch eine Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen schließt eine Qualifikation als unzulässigen Kettenarbeitsvertrag nicht von vornherein au...