BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 105BVergG-Nov 2013
Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage (2170 BlgNR XXIV. GP)
Vorblatt
Ziel:
Anpassung des BVergG 2006 und des BVergGVS 2012 an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, und Umsetzung der vergaberechtlichen Regelungen der Richtlinie 2012/27/EU.
Die vergaberechtsspezifischen Bestimmungen der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Zahlungsverzugsrichtlinie“), ABl. Nr. L 48 vom S. 1, sind umzusetzen.
Der Ministerrat hat am ein Leitkonzept für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung beschlossen, das unter anderem vorsieht, dass Innovation explizit als sekundäres Beschaffungsziel im Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) verankert werden soll.
Inhalt:
Im Gefolge der durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 mit erfolgenden Auflösung des Bundesvergabeamtes sollen die Aufgaben der Vergabekontrolle auf das Bundesverwaltungsgericht übergehen und die mit dieser Auflösung bzw. Aufgabenübertragung im Zusammenhang stehenden Anpassungen im BVergG 2006 und BVergGVS 2012 erfolgen.
Die vergaberechtlichen Regelungen de...