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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 47 Berichtigung von Bekanntmachungen

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 47 (Berichtigung von Bekanntmachungen)

Die Regelung entspricht § 37 Abs. 5 BVergG 2002 und ist inhaltlich unverändert. Hinzuweisen ist jedoch auf eine gegebenenfalls bestehende Pflicht zur Verlängerung der Angebotsfrist im Falle einer Berichtigung (vgl. § 57 Abs. 2 und § 90).

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