BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 33 Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 33 (dynamisches Beschaffungssystem):
Die neue Verfahrensart des dynamischen Beschaffungssystems ist in den §§ 156 ff näher geregelt. Zulässig ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems nur nach Durchführung eines offenen Verfahrens (siehe Art. 33 Abs. 2 erster Satz der RL 2004/18/EG).