BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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S. 1076Anhang XVI
Merkmale für die Veröffentlichung
Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Dies gilt auch für die Bekanntmachung einer Vorinformation bzw. einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung, die über ein Beschafferprofil veröffentlicht wird, sowie für die Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung eines Beschafferprofils angekündigt wird.
Die Bekanntmachungen werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union oder im Fall der Vorinformation bzw. einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung über ein Beschafferprofil vom Auftraggeber veröffentlicht. Der Auftraggeber kann alle Bekanntmachungen im Internet in seinem „Beschafferprofil“ gemäß Nummer 2 lit. b veröffentlichen.
Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.
Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
Die Auftraggeber werden aufgefordert, die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen vollständig im Internet zu verö...