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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006 (1. Auflage)

S. 1073Anhang XV

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

A. Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):

1.

Bezeichnung des Auftraggebers;

2.

Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.

3.

Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1.

B. Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:

1.

Hinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;

2.

Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;

3.

Zuschlagsfrist;

4.

Zulässigkeit von Teilangeboten;

5.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;

6.

Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronisch...

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