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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006 (1. Auflage)

S. 1071Anhang XIV

In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex-und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.

2.

Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.

Gesamtzahl der Teilnehmer.

4.

Zahl ausländischer Teilnehmer.

5.

Gewinner des Wettbewerbs.

6.

Gegebenenfalls Preis/e.

7.

Sonstige Auskünfte.

8.

Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung.

9.

Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

10.

Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung.

11.

Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

[BGBl I 2006/17 idF BGBl I 2012/10]

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2012 wurde in der Überschrift und Z 11 das Wort „Gemeinschaften“ durch das Wort „Union“ ersetzt. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).

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