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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 29 Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen

Anmerkungen zu den Novellen:

Abs 2 Z 6 in der Stammfassung lautete wie folgt:

6. es sich um die Lieferung von Waren handelt, die an Warenbörsen notiert und gekauft werden, oder

Mit der BVergG-Nov 2007 wurde Abs 2 Z 6 neu gefasst. Die Änderung trat grds am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 28 bis 30 (Verhandlungsverfahren)

[Anm: abgedruckt bei § 30]

RV BVergG-Nov 2007 (127 BlgNR XXIII.GP):

Zu Z 15 (§ 29 Abs. 2 Z 6) und Z 57 (§ 195 Z 8):

Die deutsche Sprachfassung der Richtlinie 2004/18/EG verwendet im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung in Art. 31 Abs. 2 lit. c die Wortfolge „bei auf einer Warenbörse notierten und gekauften Waren“. Demgegenüber nimmt der entsprechende Ausnahmetatbestand im Sektorenbereich gemäß Art. 40 Abs. 3 lit. h der Richtlinie 2004/17/EG auf Waren Bezug, die an „Rohstoffbörsen“ notiert und gekauft werden. Diese unterschiedliche Terminologie ist vor dem Hintergrund anderer Sprachfassungen (vgl. dazu die englische, italienische un...

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