BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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S. 1066Anhang XII
In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende Informationen
I. INFORMATIONEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION
Name und Anschrift des Sektorenauftraggebers.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe).
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Angabe des Ausnahmetatbestandes gemäß § 195.
Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
Zahl der eingegangenen Angebote.
Datum der Zuschlagserteilung.
Für Gelegenheitskäufe gemäß § 195 Z 10 gezahlter Preis.
Name und Anschrift des Unternehmers.
Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Subauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
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