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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006 (1. Auflage)

S. 1054Anhang IX

In den Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 213 Abs. 1 Z 1 und in die Bekanntmachung gemäß § 290 Abs. 3 aufzunehmende Angaben

A. OFFENE VERFAHREN

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex-und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.

2.

Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.

3.

Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV und Beschreibung der Dienstleistung (Nomenklatur-Referenznummer/n). Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.

4.

Liefer- und Ausführungsort.

5.

Bei Liefer- und Bauaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, we...

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