BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 345 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
Anmerkungen zu den Novellen:
Abs 1 Z 2 und 4 in der Stammfassung lauteten wie folgt: (1) […]
2. (Verfassungsbestimmung) Die §§ 291 Abs. 3, 294 Abs. 2 Z 3, 295 und 309
Abs. 2 treten mit in Kraft. 4. (Verfassungsbestimmung) Zugleich mit dem In-Kraft-Treten der in Z 2
genannten Bestimmungen treten die §§ 135 Abs. 3, 139 Abs. 1 und 140 Abs. 2
des Bundesvergabegesetzes 2002 außer Kraft.
Mit der BVergG-Nov 2007 wurde der neue Abs 13 angefügt. Die Änderung trat grds am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).
Mit BGBl I 2008/2 (Erstes BundesverfassungsrechtsbereinigungsG) wurden Abs 1 Z 2 und 4 als nicht mehr geltend festgestellt.
Mit der BVergG-Nov 2010 wurde die bisherige Überschrift vor § 345 („In-Kraft-Tretens-, Außer-Kraft-Tretens- und Übergangsvorschriften“) geändert. Außerdem wurde der neue Abs 14 angefügt.
Mit der BVergG-Nov 2012 wurde der neue Abs 15 angefügt.
Mit dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-G (BGBl I 2012/50) wurde der Abs 16 neu angefügt.
Mit der BVergG-Nov 2013 wurde Abs 17 neu angefügt.
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
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