BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 344 Strafbestimmungen
Anmerkungen zu den Novellen:
Abs 2 in der Stammfassung lautete wie folgt:
(2) Verwaltungsstrafen gemäß Abs. 1 sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, zu verhängen.
Mit der BVergG-Nov 2010 wurde in Abs 1 der Verweis „335“ durch den Verweis „336“ ersetzt. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).
Mit der BVergG-Nov 2012 wurde in Abs 1 der Verweis „45,“ durch den Verweis „45, 176 Abs. 5,“ und der Betrag „15 000 Euro“ durch den Betrag „50 000 Euro“ ersetzt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).
Mit dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-G (BGBl I 2012/50) wurde in Abs 2 die Wortfolge „Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser“ durch die Wortfolge „Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Mit der BVergG-Nov 2013 wurde Abs 2 neu gefasst; die Änderung trat mit dem der Kundmac...