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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 322 Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags

Anmerkungen zu den Novellen:

Abs 1 Z 2 in der Stammfassung lautete wie folgt:

(1) […]

2. die genaue Bezeichnung des Auftraggebers,

Mit der BVergG-Nov 2007 wurde folgender Abs 3 angehängt:

(3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen oder die Bekanntmachung eine unrichtige Angabe über die zuständige Vergabekontrollbehörde, ist der Antrag auch dann innerhalb der in § 321 genannten Fristen gestellt, wenn er bei der in den Ausschreibungsunterlagen oder in der Bekanntmachung angegebenen Vergabekontrollbehörde eingebracht wurde. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen oder die Bekanntmachung keine Angabe über die zuständige Vergabekontrollbehörde, ist der Antrag auch dann innerhalb der in § 321 genannten Fristen gestellt, wenn er bei einer nicht offenkundig unzuständigen Vergabekontrollbehörde eingebracht wurde.

Diese Änderung der BVergG-Nov 2007 trat grds am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).

Mit der BVergG-Nov 2010 wurde Abs 1 Z 2 geändert. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).

Mit der BVergG-Nov 2012 wurde Abs 3 neu gefasst. Die Änder...

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