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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 296 Befangenheit; Ablehnung von Mitgliedern

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2013 wurde der 4. Teil des BVergG 2006 mit Wirkung gänzlich neu gefasst; die bisherige Fassung des § 296 ist noch bis zum Ablauf des anwendbar (vgl näher § 345 Abs 17 Z 3).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 296:

Die Regelung über die Befangenheit und die Ablehnung von Mitgliedern des Bundesvergabeamtes wurde aus systematischen Gründen in einer Bestimmung zusammen gefasst und in den Abschnitt über die Organisation der Bundesvergabeamtes aufgenommen, weil die Befangenheitsgründe nicht nur für die Durchführung von Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren gelten sollen, sondern auch für alle organisatorischen Beschlüsse des Bundesvergabeamtes, zB für Beschlüsse über die Enthebung eines Mitglieds.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde in Abs. 1 ausdrücklich klargestellt, dass sonstige Mitglieder nur dann von der Entscheidung ausgeschlossen sind, wenn es um Vergabeverfahren jener Stellen geht, die den Bestellungsvorschlag an die Bundesregierung erstattet hat. Im Übrigen ist § 7 AVG anwendbar; ein Verweis auf diese Bestimmung scheint deshalb zweckmäßig, weil es dazu ei...

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