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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006 (1. Auflage)

1. Abschnitt Einrichtung und Rechtsstellung der Mitglieder

Anmerkungen zu den Novellen:

Die Überschriften in der Stammfassung lauteten wie folgt:

„4. Teil Rechtsschutz“ und „1. Hauptstück Bundesvergabeamt“

Mit der BVergG-Nov 2007 wurde in den Abschnittsüberschriften des 4. Teiles jeweils das Wort „Abschnitt“ durch das Wort „Hauptstück“ ersetzt; in den Unterabschnittsüberschriften des 4. Teiles wurde jeweils das Wort „Unterabschnitt“ durch das Wort „Abschnitt“ ersetzt. Diese Änderungen traten am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).

Mit der BVergG-Nov 2013 wurde der 4. Teil des BVergG 2006 mit Wirkung gänzlich neu gefasst; die bisherige Fassung ist noch bis zum Ablauf des anwendbar (vgl näher § 345 Abs 17 Z 3).

Materialien:

RV BVergG- Nov 2007 (127 BlgNR XXIII.GP):

Zu Z 1 (Inhaltsverzeichnis) sowie Z 81 und Z 82 (Überschriften des 4. Teiles):

[Anm:abgedruckt bei Überschrift zum 4. Teil; s auch oben Inhaltsverzeichnis]

S. 827ab geltende Fassung:

1. Hauptstück

Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung

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