BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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1. Abschnitt Einrichtung und Rechtsstellung der Mitglieder
Anmerkungen zu den Novellen:
Die Überschriften in der Stammfassung lauteten wie folgt:
„4. Teil Rechtsschutz“ und „1. Hauptstück Bundesvergabeamt“
Mit der BVergG-Nov 2007 wurde in den Abschnittsüberschriften des 4. Teiles jeweils das Wort „Abschnitt“ durch das Wort „Hauptstück“ ersetzt; in den Unterabschnittsüberschriften des 4. Teiles wurde jeweils das Wort „Unterabschnitt“ durch das Wort „Abschnitt“ ersetzt. Diese Änderungen traten am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).
Mit der BVergG-Nov 2013 wurde der 4. Teil des BVergG 2006 mit Wirkung gänzlich neu gefasst; die bisherige Fassung ist noch bis zum Ablauf des anwendbar (vgl näher § 345 Abs 17 Z 3).
Materialien:
RV BVergG- Nov 2007 (127 BlgNR XXIII.GP):
Zu Z 1 (Inhaltsverzeichnis) sowie Z 81 und Z 82 (Überschriften des 4. Teiles):
[Anm:abgedruckt bei Überschrift zum 4. Teil; s auch oben Inhaltsverzeichnis]
S. 827ab geltende Fassung:
1. Hauptstück
Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung