BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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4. Teil [2013] S. 826Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
Anmerkungen zu den Novellen:
Mit der BVergG-Nov 2013 wurde der 4. Teil des BVergG 2006 mit Wirkung gänzlich neu gefasst (vgl näher § 345 Abs 17 Z 3).
Materialien:
[Anm: die Materialien zur Fassung vor dem gelten tlw weiterhin]
RV BVergG-Nov 2013 (2170 BlgNR XXIV.GP):
Zu Z 24 (Neuerlassung des 4. Teiles):
[Anm: abgedruckt bei den einzelnen §§]
bis geltende Fassung:
[Überschrift entfallen durch BGBl I 2007/86]