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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006 (1. Auflage)

4. Teil [2007] Rechtsschutz vor dem Bundesvergabeamt

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2007 wurde die Überschrift des 4. Teils geändert; außerdem entfiel die Überschrift „1. Hauptstück Bundesvergabeamt“. Diese Änderungen traten am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).

Mit der BVergG-Nov 2013 wurde der 4. Teil des BVergG 2006 mit Wirkung gänzlich neu gefasst; die bisherige Fassung ist noch bis zum Ablauf des anwendbar (vgl näher § 345 Abs 17 Z 1).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zum 4. Teil:

Der vierte Teil enthält die insbesondere für die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen zentralen gesetzlichen Regelungen eines Rechtsschutzverfahrens in Vergabeangelegenheiten. Zu diesem Zweck wird als Nachprüfungsorgan ein Bundesvergabeamt im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (in der Folge: BMWA) eingerichtet. Die verfassungsrechtlich gebotene Erstreckung des vergabespezifischen Rechtsschutzes auf den Unterschwellenbereich (vgl. Erkenntnis des VfGH G 110, 111/99-8 vom ) hat zur Folge, dass auch im Unterschwellenbereich die Beschreitung des Zivilrechtswegs...

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