BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 271 Wahl des Angebotes für den Zuschlag
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den § 271 bis 275 (Zuschlag):
§ 271 dient der Umsetzung des Art. 55 Abs. 1 der RL 2004/17/EG. Auf die freie Wahl zwischen dem Zuschlag auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot sowie das Angebot mit dem niedrigsten Preis gemäß § 237 Abs. 3 wird verwiesen.
[Anm: s auch bei §§ 272 bis 274]