BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 258 Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den §§ 255 bis 263 (Das Angebot)
[Anm: s auch bei §§ 255 bis 257]
Die Vorgaben für den Inhalt eines Angebotes bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung sowie für die Einreichung der Angebote in Papierform in den §§ 258 und 259 sind gegenüber den analogen Bestimmungen im 2. Teil in den §§ 109 und 110 erheblich reduziert.
[Anm: s auch bei §§ 259 bis 263]