BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 238 Alternativangebote
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den §§ 238 bis 240 (Alternativangebote, Abänderungsangebote, Subunternehmerleistungen):
Die Bestimmungen entsprechen den §§ 81 bis 83; auf die Erläuterungen dazu wird verwiesen. Die entsprechenden Richtlinienregelungen zu Alternativangeboten und Subunternehmerleistungen finden sich in den Art. 36 und 37 der RL 2004/17/EG.
Zu den Subunternehmerleistungen wird darüber hinaus auf Erwägungsgrund 43 der RL 2004/17/EG verwiesen, der – wie Erwägungsgrund 32 der RL 2004/ 18/EG – zum Ausdruck bringt, dass die subunternehmerfreundliche Regelung dazu dient, um den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen zu fördern.