BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 224 Angebotsfrist im offenen Verfahren
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 224 und 225 (Angebotsfrist im offenen Verfahren):
Einleitend ist festzuhalten, dass die – den Bestimmungen der §§ 224 bis 226 zugrunde liegenden – Richtlinienbestimmungen über die Fristen in Art. 45 äußerst komplex und zum Teil widersprüchlich gestaltet sind. Art. 45 Abs. 10 der RL 2004/17/EG bestimmt allerdings, dass Anhang XXII eine zusammenfassende Darstellung der in diesem Artikel festgelegten Fristen enthält; soweit die Richtlinienbestimmung selbst daher Unklarheiten beinhaltet, wurde bei der Umsetzung auf den Inhalt des Anhang XXII zur RL 2004/17/EG Bedacht genommen.
Die §§ 224 und 225 enthalten die Regelungen für die Angebotsfrist im offenen Verfahren; § 224 Abs. 1 enthält die reguläre Angebotsfrist (52 Tage), § 224 Abs. 2 die verkürzte Angebotsfrist für den Fall der Veröffentlichung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung (22 Tage), wobei an die regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Vorgaben zeitlicher (Z 1) sowie inhaltlicher (Z 2) Art gemacht werden.
Die Regelungen des Art. 45 Abs. 5 und 6 der RL 2004/17/EG sehen sowohl für Teilnahmefristen wie auch f...