BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 220 Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 220 (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems im Unterschwellenbereich):
§ 220 ist die Parallelregelung zu § 215 für den Unterschwellenbereich. Vgl. die Erläuterungen zu § 215.