BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 212 Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 212 (Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen)
§ 212 entspricht § 51, es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.