BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 198 Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 198 (Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems)
Die Regelung entspricht § 33. Die (neue) Verfahrensart des dynamischen Beschaffungssystems ist in den §§ 288 ff näher geregelt.