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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 192 Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

Anmerkungen zu den Novellen:

Abs 9 in der Stammfassung lautete wie folgt:

(9) Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen.

Mit der BVergG-Nov 2012 wurde in Abs 1 die Wortfolge „, einer Direktvergabe“ durch die Wortfolge „, einer Direktvergabe, einer Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb“ ersetzt. Weiters wurde Abs 9 neu gefasst. Außerdem wurde Abs 10 neu angefügt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 192 (Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen):

Die Regelung entspricht § 25 mit folgenden Abweichungen:

Im Sektorenbereich gibt es keinen wettbewerblichen Dialog. Dieser ist in der RL 2004/17/EG deshalb nicht vorgesehen, weil Sektorenauftraggeber ohnehin jederzeit das Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb wählen können und eine Sonderregelung für besonders komplexe Aufträge von der Kommission daher als nicht erforderlich erachtet wurde.

Die Rahmenvereinbarung gemäß § 192 Abs. 7 ist...

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