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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 183 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

Anmerkungen zu den Novellen:

Die Einleitungssätze in Abs 1 und 2 in der Stammfassung lauteten wie folgt:

(1) Bei Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen: […]

(2) Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder bei Daueraufträgen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen entweder […]

Mit der BVergG-Nov 2007 wurden die Einleitungssätze der Abs 1 und 2 neu gefasst. Die Änderungen traten am zweiten der Kundmachung folgenden Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 13).

Mit der BVergG-Nov 2012 entfiel in Abs 4 zweiter Satz und in Abs 5 zweiter Satz jeweils nach der Wortfolge „geschätzter Auftragswert“ die Wortfolge „ohne Umsatzsteuer“. Weiters wurde in Abs 5 der Betrag „60 000“ durch den Betrag „75 000“ ersetzt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 180 bis 186 (Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes):

[Anm: s bei § 180, aber auch bei § 181]

RV BVergG-Nov 2007 (127 BlgNR XXIII.GP):

Zu Z 9 (§ 15 Abs. 1), Z 10 (§ 15 ...

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