BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 182 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
Anmerkungen zu den Novellen:
Mit der BVergG-Nov 2012 entfiel in Abs 3 zweiter Satz nach der Wortfolge „geschätzter Auftragswert“ die Wortfolge „ohne Umsatzsteuer“. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den §§ 180 bis 186 (Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes):
[Anm: s bei § 180, aber auch bei § 181]
RV BVergG-Nov 2012 (1513 BlgNR XXIV.GP):
Zu Z 18 (§§ 12 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 erster Satz, 14 Abs. 3 zweiter Satz, 15 Abs. 4 zweiter Satz und Abs. 5 zweiter Satz, 16 Abs. 5 zweiter Satz und Abs. 6 zweiter Satz, 126 Abs. 4 erster Satz, 180 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 und Abs. 3 erster Satz, 182 Abs. 3 zweiter Satz, 183 Abs. 4 zweiter Satz und Abs. 5 zweiter Satz, 184 Abs. 5 zweiter Satz und Abs. 6 zweiter Satz ):
[Anm: abgedruckt bei § 12 bzw § 126]